Kann ich bei Auslandsaufenthalten Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen? - FAQ Private Pflegezusatzversicherung
 
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Kann ich bei Auslandsaufenthalten Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich ruht bei Auslandsaufenthalten der Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, analog zu den Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Unter bestimmten Umständen sind hier jedoch Ausnahmen möglich:


  • Bei kurzzeitigen Aufenthalten bis zu sechs Wochen in Ländern der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland)) kann das Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Sind sie in Begleitung einer durch die Pflegeversicherung anerkannten Pflegekraft, kann auch die Sachleistung gewährt werden. Die Reisekosten der Pflegeperson muss aber der Pflegebedürftige tragen.
  • Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten in Ländern der EU kann eine Pflegeleistung auf Grundlage der Sachleistungsaushilfe in Anspruch genommen werden. Dann beziehen sie die Leistungen die für Pflegeleistungen in dem jeweiligen Land vorgesehen ist.


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