Tarif-Info Württembergische ZG 70 + BZG 20
Die Tarifkombination ZG 70 + BZG 20 legt den Schwerpunkt auf den klassischen Zahnersatz. Dieser wird allein aus dem Tarif zu 90 % erstattet. Wenn Sie jetzt ergänzend den Festkostenzuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse dazurechnen, kommen Sie in vielen Fällen auf eine 100 % Erstattung.
Der Grundbeitrag für diese auf dem Markt einmalige Leistung ist vergleichsweise hoch, relativiert sich aber dann, wenn Sie aufgrund fehlender, nicht ersetzter Zähne oder wegen älterem Zahnersatz bei anderen Versicherern Beitragszuschläge bezahlen müssen. Diese belastenden Faktoren werden bei der Württembergischen über eine Zahnstaffel in den Vertrag eingeschlossen, ohne dass ein Mehrbeitrag erhoben wird.
Für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen und auch Inlays werden aus den Tarifen ZG 70 und BZG 20 unabhängig vom Bonusheft 90 % erstattet.
Kompositfüllungen oder hochwertige Kunststofffüllungen in Dentin-Ädhesiv-Technik sind gemäß der Bedingungen nur anteilig versichert. Der Tarif BZG 20 erstattet bedingungsgemäß 20 % ( bis zum 2,3´fachen GOZ Satz ). Der Tarif ZG erstattet aktuell weitere 70 % ( bis zum 3,5´fachen GOZ Satz ). Diese Leistung ist jedoch nicht in den Bedingungen festgeschrieben und kann daher auch ersatzlos entfallen.
Für Zahnreinigung und Prophylaxe stehen zusätzlich pro Jahr 80,- € zur Verfügung. ( Bis zu einem Rechnungsbetrag von 80,- € werden 100 % erstattet. )
Für weitergehende Zahnbehandlungsmaßnahmen wie Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen werden in dieser Tarifkombination keine Leistungen erbracht.
Reformsicherheit ist in diesem Tarif gegeben.
Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig eine Leistungszusage haben. Heute zustehende GKV Leistungen müssen aber in Anspruch genommen werden.
Summenbegrenzung, ja. Die erstattungsfähigen Aufwendungen sind für jeden der Tarifbausteine begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens :
| Tarif ZG 70 | Tarif BZG 20 | |
| 1.000,- € in den ersten 12 Monaten | 1.000,- € in den ersten 12 Monaten | |
| 2.000,- € in den ersten 24 Monaten | 2.000,- € in den ersten 24 Monaten | |
| 3.000,- € in den ersten 36 Monaten | 3.000,- € in den ersten 36 Monaten | |
| 4.000,- € in den ersten 48 Monaten | 4.000,- € in den ersten 48 Monaten |
Einschluss fehlender Zähne:
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei Zähne fehlen, sind diese im Rahmen der oben genannten Leistungsstaffel automatisch mitversichert. Solange zeitgleich höchstens bereits 4 Zähne mit Kronen, Brückengliedern, Stiftzähnen oder Implantaten versorgt sind, gelten die oben aufgeführte Leistungsstaffeln für 48 Monate. Wenn drei bis acht Zähne fehlen oder bis zu 21 Zähne mit Kronen versorgt oder durch Brückenglieder, Stiftzähne oder Implantate ersetzt sind, verlängert sich die Zahnstaffel für den Tarif ZG 70 auf 72 bis 96 Monate.
Heil- und Kostenplan ( HKP ): Ja, dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein HKP vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Kosten 1.500,- € übersteigen werden.
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden nicht erbracht.
Fazit:
100 % Erstattung für Zahnersatz ( inkl. GKV Leistung ) ist einmalig auf dem Markt.
Kunststofffüllungen unterliegen einer Kulanzregelung. Die heute geleisteten Zahlungen sind nicht in den Versicherungsbedingungen abgesichert.
Prophylaxe und Zahnreinigung sind bei der CSS wesentlich besser, bei Barmenia, Universa und Württembergischer ungefähr gleich hoch abgesichert.
Wurzelkanal- und Parodontose Behandlungen sind bei ARAG und CSS und Barmenia besser versichert.
Summenbegrenzung kennt die CSS gar nicht, bei der CSS haben Sie auch im ersten Jahr vollen Leistungsanspruch. Die Barmenia begrenzt auf 5.000,- € in fünf Jahren, die Universa auf 3.000,- € in vier Jahren. Die Württembergische begrenzt auf 4.000,- € in 48 Monaten.
Implantate sind bei CSS, ARAG, Barmenia, Universa und Württembergischer zahlenmäßig nicht begrenzt, auch Material- und Laborpreise werden ortsüblich bezahlt. Hier finden Sie keine Unterschiede.
Fehlende nicht ersetzte Zähne und vorhandener älterer Zahnersatz.
Hier spielt der Tarif seine ganze Stärke aus.
Wenn Sie für den Tarifbaustein ZG 70 einer Verlängerung der Zahnstaffel auf 72 oder 96 Monate zustimmen können Sie sogar bis zu 8 fehlende, nicht ersetzte Zähne in den Versicherungsschutz einschließen.
Die Württembergische unterscheidet nicht zwischen festsitzendem Zahnersatz ( Inlay, Brücke, Krone, Implantat ) und herausnehmbarem Zahnersatz ( Prothese ). Während Prothesenträger in vielen anderen Tarifen ausgegrenzt werden, ist Ihre Prothese hier für Reparatur-, Austausch-, und Ersatzmaßnahmen mitversichert.
Wer so viele fehlende, nicht ersetzte Zähne hat oder über so umfangreichen älteren Zahnersatz verfügt, dass er in den anderen Tarifen abgelehnt oder mit erheblichen Beitragszuschlägen belegt wird, der findet in dieser Tarifkombination sehr gute Leistungen, wenn er den Zeitraum der Leistungsstaffel akzeptieren kann.

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