Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für die Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1-2 eingestuft werden. Gemäß Definition der GKV sind Behandlungen hier nur kosmetischer Natur.
Die GKV trägt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 3-5 eingestuft werden. Es werden 100 % der Kosten getragen. 80 % laufend und 20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3-5 können Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn Leistungen bei der Kieferorthopädie gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.
Bei privaten Krankenzusatzversicherungstarifen gelten für die kieferorthopädischen Leistungen die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten.
Folgende weitere Informationen zum Thema Kieferorthopädie haben wir zusammengestellt:

![]() | Das ACIO-Team steht Ihnen Rede und Antwort. Fragen Sie uns, wir helfen gerne. |