Tarif-Info Gothaer Medi Dent / Asstel KEZ
Ein Tarif für Preis-Leistung Optimierer mit gut geführtem Bonusheft.
Wem durchschnittliche Zusatzversicherungsleistungen nicht ausreichen, wer andererseits aber auch nicht gewillt ist hohe Summen für eine Zahnzusatzversicherung auszugeben, der kann hier zusammen mit den GKV Bonusstufen 20 / und 30 interessante Gesamterstattungsbeträge erreichen.
Die Grundleistungen des Tarifs in Höhe von 70 % werden analog zum GKV Bonusheft um 5 % bei Bonus 20 bzw. 10 % bei Bonus 30 aufgestockt.
Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Brücken, Kronen usw. werden generell 70 % erstattet bzw. 75 % bei GKV-Bonus 20 oder 80 % bei GKV-Bonus 30.
Reformsicherheit ist in diesem Tarif nicht gegeben. Die Tarifleistungen werden nur nach GKV Vorleistung erbracht. Sollte die GKV den Zahnersatz einmal komplett streichen, müssen Medi Dent Versicherte abwarten, welche Alternativangebote sie von der Gothaer zur Weiterführung einer Zahnzusatzversicherung erhalten.
Summenbegrenzung, ja. Der Erstattungshöchstbetrag ist in den ersten beiden Jahren auf 750,- Euro und in den ersten 3 Jahren auf 1.500,- Euro begrenzt.
Einschluss fehlender Zähne. Sie können einen bei Antragstellung fehlenden, nicht ersetzten Zahn in den Vertrag einschließen und haben für diese Lücke Anspruch auf die tariflichen Leistungen, falls die medizinisch notwendigen Maßnahmen nach Vertragsabschluss erstmalig angeraten und durchgeführt werden.
Fehlen 2 oder 3 Zähne ist der Vertragsabschluss nur mit folgender besonderer Vereinbarung möglich: Die Kosten aller zahnärztlichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die bei Antragstellung fehlenden, noch nicht ersetzten Zähne ( außer Weisheitszähne und Lückenschluss ) zu vergüten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Parodontosebehandlungen und kieferorthopädische Leistungen werden nicht erbracht.
Aber in den klassischen Zahnersatzbereichen, Prothese, Krone, Brücke, Implantat, beträgt die Erstattung inkl. GKV Vorleistung 70-80 %, wobei die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate auf max. 4 pro Kiefer begrenzt ist. Zudem erfolgt keine Leistung für ggf. notwendig werdende Maßnahmen zum Knochenaufbau, bevor das Implantat gesetzt wird bzw. für funktionsanalytische Maßnahmen nachdem das Implantat gesetzt wurde.
Mit diesem Tarif kann sich anfreunden:
Wer bei der Auswahl seiner Zusatzversicherung auch auf den Beitrag achten möchte, maximal 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn und zeitgleich ein gut geführtes Bonusheft hat.
Wer 2 oder 3 fehlende Zähne hat wird sich nur dann für diesen Tarif interessieren, wenn er selbst und / oder auch sein behandelnder Zahnarzt einen Ersatz der bei Antragstellung fehlenden nicht ersetzten Zähne nicht für notwendig halten.
Als Alternative, wenn 2 oder 3 fehlende Zähne zu einem späteren Zeitpunkt ggf. doch einmal ersetzt werden sollten, kann der Tarif CEZK der Continentale in Betracht gezogen werden.

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