Befundbericht und mögliche Folgen - CSS Zahnzusatzversicherung



1. Kostenaufwand :
Der Befundbereicht ist immer vom Patienten selbst zu bezahlen ( Kosten ca. 20.- bis 25,- € ). Sie erhalten diesen Betrag auch dann nicht zurück, wenn die CSS Ihren Antrag auf der Basis eines makellosen zahnärztlichen Berichtes annimmt und Sie versichert.


2. Zeitaufwand :
Ein Zahnarzttermin ist zu vereinbaren und wahrzunehmen. Die wenigsten Kunden schieben einen Zusatztermin ein. Die meisten Kunden warten ein halbes oder dreiviertel Jahr, bis der nächste Routinetermin ansteht.

Dadurch geht erstens wertvolle Zeit verloren in der Sie eigentlich schon die Wartezeit abarbeiten könnten, zweitens gehen Sie dass Risiko ein, dass sich in dieser Zeit behandlungsbedürftige Befunde ergeben und damit kommen wir zum größten Nachteil.


3. Aufgrund des Befundberichtes entsteht plötzlich vor Versicherungsbeginn zahnärztlich festgestellter Behandlungsbedarf :


Grundverständnis :
Die Antragsfragen richten sich an Sie, den zahnmedizinischen Laien.


Musterfall :
Sie haben eine ältere Füllung. Diese wurde altersbedingt porös/ brüchig. Unter der Füllung hat sich etwas neue Karies gebildet. Der Vorgang verlief schmerzfrei, Sie haben davon keine Kenntnis und keine Beschwerden.


Verlauf :


Antragsprüfung ohne zahnärztlichen Befundbericht Antragsprüfung mit zahnärztlichem Befundbericht
Die Antragsfrage :
Erfolgt zur Zeit zahnärztliche Behandlung oder ist sie angeraten oder beabsichtigt ?
Diese Frage können Sie gemäß Ihres laienhaften zahnmedizinischen Kennniststandes im Antrag wahrheitsgemäß verneinen. Diese Frage haben Sie gemäß Ihres laienhaften zahnmedizinischen Kennniststandes im Antrag wahrheitsgemäß verneint.
Zahnarztbesuch vor Antragstellung
nicht notwendig Ihr Zahnarzt, den Sie zu diesem Zeitpunkt eigentlich gar nicht aufgesucht hätten, entdeckt die poröse Füllung und die darunter verborgene Karies. Dieser Befund wird im Befundbericht eingetragen. Im Behandlungsplan wird die geplante Versorgung mit einem Inlay dokumentiert.
Folge :
Der Vertrag wird geschlossen, Sie erhalten Versicherungsschutz. Wenn Ihr Zahnarzt bei Ihrem nächsten Besuch in z.B. 8 Monaten den Behandlungsbedarf diagnostiziert, die Füllung ausbohrt und ein Inlay anfertigt, fallen diese Leistungen unter den Versicherungsschutz.
Folge :
Ihr Kenntnisstand ist nun plötzlich ein anderer. Die Antragsfrage nach angeratener Behandlung ist mit ja zu beantworten. Der jetzt vor Vertragsbeginn bereits bekannt gewordene und seitens Ihres Zahnarztes dokumentierte Behandlungsbedarf ist nachträglich nicht mehr versicherbar. Weder bei der CSS noch bei einem anderen Versicherer.
Sie erhalten einen Zuschuss seitens Ihrer Zahnzusatzversicherung zu der anstehenden Inlay-Versorgung. Sie können sich bis zum Abschluss der Behandlung bei keinem Versicherer mehr versichern. Sie müssen die Inlay-Versorgung komplett selbst bezahlen.
Fazit :
Wenn Sie in den letzten 12 Monaten nicht beim Zahnarzt waren oder Zahnersatz haben, der älter als 10 Jahre ist und auf Ihr Recht zur schnellen und risikolosen Beantragung einer Zahnzusatzversicherung nicht verzichten wollen, vermeiden Sie die von der CSS zwangsweise geforderte Vorlage eines Befundberichtes und wählen Sie den Tarif  Barmenia ZG Plus oder ERGO Premium.

Sicherheitshalber können Sie telefonisch in der Praxis Ihres Zahnarztes nachfragen ob in Ihrer Patientenkartei noch nicht behandelte Altbefunde vermerkt sind.



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