Tarif-Info Continentale CEZP
Mit dem im Januar 2010 neu herausgebrachten Tarif CEZP baut die Continentale ihr bisher aus den Tarifen CEZ 10 und CEZK bestehendes Angebot nach oben aus und bringt eine interessante Leistungszusammenstellung auf den Markt. Die Orientierung an den bisherigen Toptarifen von CSS, ARAG und Central ist offensichtlich. Eine neue Marktführerschaft wurde nicht erreicht. Der Tarif CEZP kann aber in Abhängigkeit von Zahn- und Gebisszustand hochinteressant werden, weil hier bestimmte Leistungszusammenstellungen angeboten werden die Sie so bei den Mitbewerbern nicht finden.
Für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen und auch Inlays werden 80 % und bereits bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis sogar 90% erstattet ( inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ).
Leistungen für hochwertige Kunststofffüllungen in Dentin-Ädhesiv-Technik sind mitversichert. Für Zahnreinigung und Prophylaxe stehen zusätzlich pro Jahr 80,- € zur Verfügung.
Zudem leistet der Tarif CEZP bei medizinischer Notwendigkeit 100% für die aufgeführten Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.
Reformsicherheit ist in diesem Tarif begrenzt gegeben.
Tarifleistungen bei denen die gesetzliche Krankenkasse heute noch eine Leistung bezahlt werden erst dann aufgestockt, wenn die GKV Vorleistung auch in Anspruch genommen wurde.
Summenbegrenzung, ja, in den ersten vier Jahren gilt eine Summenbegrenzung von:
insgesamt 1000,- € Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren
insgesamt 1500,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren
insgesamt 3000,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren
unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen.
Einschluss fehlender Zähne
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein fehlender, nicht ersetzter Zahn also eine faktisch bestehende Zahnlücke oder ein bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzter Zahn vorhanden ist, kann dieser automatisch mitversichert werden ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Leistungsstaffel eingeführt wird.
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei oder drei Zähne fehlen so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden, es ist lediglich eine
ergänzende Leistungsstaffel zu unterschreiben. In den ersten Jahren gilt dann eine Leistungsstaffel von:
insgesamt 500,- € Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren
insgesamt 750,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren
insgesamt 1500,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zwei oder drei Zähne durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt sind können auch diese durch Prothesen ersetzten Zähne für zukünftig notwendige Austausch-, Erneuerungs-, Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen mitversichert werden, es ist lediglich eine ergänzende Leistungsstaffel zu unterschreiben.
Heil- und Kostenplan ( HKP ): Auch wenn die Continentale es nicht fordert, empfehlen wir Ihnen bei umfangreicheren Maßnahmen dringend die Einreichung eines HKP um rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme zu klären.
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden nicht erbracht.
In den klassischen Zahnersatzbereichen, Prothese, Krone, Brücke, Inlay und Implantat beträgt die Erstattung inkl. GKV Vorleistung 80 % - 90 %, wobei die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate bei der Continentale auf 6 Stück pro Kiefer begrenzt ist.
Fazit:
Die 90 % Erstattung für Zahnersatz erhalten Sie auch bei der Central, oder bei gut geführtem Bonusheft auch bei der CSS.
Kunststofffüllungen sind bei der CSS nur etwas besser, bei der Central wegen der 75,- € Begrenzung deutlich schlechter versichert.
Prophylaxe und Zahnreinigung sind bei der CSS wesentlich besser, bei der Central gar nicht, bei der Hanse Merkur mit 50,- € und bei der Continentale im Tarif CEZP mit 80,- € versichert.
Wurzelkanal- und Parodontose Behandlungen sind bei der CSS etwas besser, bei der Central gar nicht und bei der Hanse Merkur schlechter bzw. gar nicht versichert.
Summenbegrenzung kennt die CSS gar nicht, bei der CSS haben Sie auch im ersten Jahr vollen Leistungsanspruch. Die Central sieht für die ersten 6 Jahre eine Summenbegrenzung vor, hat die Erstattungsbeträge aber auch sehr hoch angesetzt. Die Continentale liegt hier mit einer Erstattungsleistung von 3.000 Euro in 4 Jahren knapp unter der Central aber noch deutlich vor den Leistungen von Hanse Merkur und Nürnberger.
Implantate sind bei CSS und Central zahlenmäßig nicht begrenzt, auch Material und Laborpreise werden ortsüblich bezahlt, während die Continentale die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate auf 6 Stück pro Kiefer begrenzt.
Fehlende nicht ersetzte Zähne können bei der CSS gar nicht mitversichert werden. Bei der ARAG werden bis zu vier fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag in Höhe von 10 % des Grundbeitrags mitversichert. Bei der Central und der Hanse Merkur können bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen Zuschlag von jeweils 5,- € bzw. 3,- € mitversichert werden.
Hier kommen nun die Vorteile des Tarifs CEZP deutlich zur Geltung. Anstatt auf die Mitversicherung zu verzichten oder über die gesamte Versicherungsdauer einen erhöhten Beitrag bezahlen zu müssen, ist es hier ausreichend wenn Sie einer ergänzenden Leistungsstaffel zustimmen.
Das gleiche gilt auch dann, wenn Sie bis zu drei Zähne haben die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt sind. Bei der ARAG ist automatisch ein Beitragszuschlag zu bezahlen, Die CSS und andere Versicherer schließen diese Zähne kategorisch aus und leisten zudem nicht einmal für die Erneuerung der bereits vorhandenen Prothese. Auch diese bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzen Zähne sind im Tarif CEZP vollständig mitversichert wenn Sie der ergänzenden Leistungsstaffel zustimmen.

![]() | Das ACIO-Team steht Ihnen Rede und Antwort. Fragen Sie uns, wir helfen gerne. |