Entscheidungshilfen Barmenia ZG Plus Zahnzusatzversicherung



Tarif-Info Barmenia ZG Plus


Mit dem zum Februar 2010 neu herausgebrachten Tarif ZG Plus ersetzte die Barmenia die bisherigen Tarife ZG bzw. ZG + Prophy.
Durch die neue Leistungszusammenstellung möchte die Barmenia wieder zu den Top Tarifen aufschließen. Im Gegensatz zu dem bisher bekannten rein auf Zahnersatz ausgerichteten Tarif ZG sind nun im Tarif ZG Plus auch erstmalig die von Zahnarzt- und Kundenseite geforderten Tarifleistungen für Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlung berücksichtigt worden.


Für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen und auch Inlays werden mind. 85 % erstattet.


Keine Anrechnung der GKV Bonuszahlung auf die Erstattungsleistung. Die Barmenia geht immer nur von der Stufe Bonus 0 aus. Weitere GKV Zuschüsse werden nicht angerechnet oder von der Barmenia Leistung abgezogen. Wenn Sie wie für Zahnersatz den Bonus 20 oder Bonus 30 bekommen, erhalten Sie diese Zuzahlung noch einmal oben drauf, sodass die Erstattung dann sogar über 85 % liegt ( inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ).


Die Antragsfragen sind überschaubar und können auch von Laien schnell und sicher beantwortet werden. Für den Tarif ZG Plus wird nicht nach Zähnen gefragt die durch herausnehmbaren Zahnersatz ( Prothesen ) ersetzt sind, sodass dieser Tarif auch für Prothesenträger empfohlen werden kann.


Leistungen für hochwertige Kunststofffüllungen in Dentin-Ädhesiv-Technik sind ebenfalls zu 85 % mitversichert.


Für Zahnreinigung und Prophylaxe stehen zusätzlich pro Jahr 85,- € zur Verfügung. ( Bis zu einem Rechnungsbetrag von 100,- € werden 85 % erstattet. )


Zudem leistet der Tarif ZG Plus bei medizinischer Notwendigkeit 85% für die tariflich aufgeführten Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt.


Reformsicherheit ist in diesem Tarif gegeben.
Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig eine Leistungszusage haben. Heute zustehende GKV Leistungen müssen aber in Anspruch genommen werden, andernfalls werden bei Inlays 20 % bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als GKV Vorleistung von den tariflichen Leistungen abgezogen.


Summenbegrenzung, ja, in den ersten fünf Jahren gilt eine Summenbegrenzung von:
insgesamt 1.000,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
insgesamt 2.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten beiden Kalenderjahren
insgesamt 3.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Kalenderjahren
insgesamt 4.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier Kalenderjahren
insgesamt 5.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten fünf Kalenderjahren
unbegrenzt ab dem 6. Kalenderjahr und bei Unfällen.


Einschluss fehlender Zähne.
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein fehlender, nicht ersetzter Zahn also eine faktisch bestehende Zahnlücke vorhanden ist, kann diese automatisch mitversichert werden ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Leistungsstaffel eingeführt wird.


Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei oder drei Zähne fehlen so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden, es ist lediglich eine ergänzende Leistungsstaffel zu unterschreiben.


Bei zwei fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gilt eine Leistungsstaffel von:
insgesamt 250,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
insgesamt 500,- € Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahr
insgesamt 750,- € Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahr


Bei drei fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gilt eine Leistungsstaffel von:
insgesamt 125,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
insgesamt 250,- € Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahr
insgesamt 375,- € Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahr


Heil- und Kostenplan ( HKP ): Ja, für den Tarif ZG Plus ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 € überschreiten werden ! Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 € übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt.


Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden nicht erbracht.


In den klassischen Zahnersatzbereichen, Prothese, Krone, Brücke, Inlay, Implantat beträgt die Erstattung inkl. GKV Vorleistung 85% wobei ein zusätzlicher GKV Bonus noch einmal oben drauf kommt. Die Anzahl der erstattungsfähigen Inlays oder Implantate ist bei der Barmenia nicht begrenzt.


Fazit:


Die 85% Erstattung für Zahnersatz liegt im guten Mittelfeld, über den Leistungen ARAG Tarif Z 100 aber unter denen der Central oder der CSS (bei gut geführtem Bonusheft).


Kunststofffüllungen sind bei der CSS etwas besser, bei der Central wegen der 75,- € Begrenzung deutlich schlechter versichert.


Prophylaxe und Zahnreinigung sind bei der CSS wesentlich besser, bei der Central gar nicht, bei der Hanse Merkur mit 50,- € und bei der Continentale im Tarif CEZP mit 80,- € versichert, die Barmenia bietet 85,- €.


Wurzelkanal- und Parodontose Behandlungen sind bei ARAG und CSS besser, bei der Central gar nicht, bei der Continentale im tariflich aufgeführten Umfang zu 100 % und bei der Barmenia zu 85 % versichert.


Summenbegrenzung kennt die CSS gar nicht, bei der CSS haben Sie auch im ersten Jahr vollen Leistungsanspruch. Die Central sieht für die ersten 6 Jahre eine Summenbegrenzung vor, hat die Erstattungsbeträge aber auch sehr hoch angesetzt. Die Continentale liegt hier mit einer Erstattungsleistung von 3.000 Euro in 4 Jahren knapp unter der Central aber noch deutlich vor den Leistungen von Hanse Merkur und Nürnberger, die Barmenia bietet 5.000,- in fünf Jahren.


Implantate sind bei CSS, ARAG, Barmenia und Central zahlenmäßig nicht begrenzt, auch Material und Laborpreise werden ortsüblich bezahlt, während die Continentale die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate auf 6 Stück pro Kiefer begrenzt.


Fehlende nicht ersetzte Zähne können bei der CSS gar nicht mitversichert werden.
Bei der ARAG werden bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag in Höhe von 20 % des Grundbeitrags mitversichert. Bei der Central und der Hanse Merkur können bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen Zuschlag von jeweils 5,- € bzw. 3,- € mitversichert werden.


Hier kommen nun die Vorteile des Barmenia Tarifs ZG Plus deutlich zur Geltung.
Anstatt auf die Mitversicherung zu verzichten oder über die gesamte Versicherungsdauer einen erhöhten Beitrag bezahlen zu müssen, ist es hier ausreichend wenn Sie einer ergänzenden, zeitlich begrenzten Leistungsstaffel zustimmen.


Die bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzen Zähne sind im Tarif ZG Plus vollständig mitversichert wenn die Prothese zum Zeitpunkt der Antragstellung intakt und nicht behandlungsbedürftig war.


Der Tarif setzt keine neuen Highlights, bietet aber überall sehr gute Leistungen die aufgrund der neuen Kalkulation ohne Alterungsrückstellungen zu einem sehr interessanten Beitrag angeboten werden.




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