Zahnärztlicher Befundbericht, Zahnärztliches Zeugnis

Auf diesen Vordrucken dokumentiert der behandelnde Zahnarzt den aktuellen Zahn- und Gebisszustand, listet vorhandenen Zahnersatzes und / oder bestehende Zahnfleisch- erkrankungen auf, und benennt bereits diagnostizierten Behandlungsbedarf.


Ein zahnärztlicher Befundbericht kann vom Antragsteller auf eigene Kosten beschafft werden wenn er den bei einigen Versicherern möglichen Erlass der Wartezeiten erreichen oder seinen Zahn- und Gebisszustand zu Beginn der Versicherung dokumentieren möchte.


Ein zahnärztlicher Befundbericht kann im Zuge der Antrags- und Risikoprüfung seitens des Versicherers angefordert werden, wenn die Einstufung der Versicherbarkeit unklar ist.


Ein zahnärztlicher Befundbericht ist nicht automatisch geforderter Bestandteil einer Zahnzusatzversicherung. Er ist nicht obligatorisch beizubringen und wird auch nicht bei jeder Antragstellung durch den Versicherer angefordert.



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