Lückenschluss

Wenn der Kiefer zu eng ist werden oftmals Zähne gezogen. Die so entstandene Lücke wird im Anschluss durch kieferorthopädische Maßnahmen, nachwachsende Zähne und oder eine Kombination von beidem geschlossen. Als Ergebnis entsteht der vollständige Lückenschluss.


In den Anträgen zur Zahnzusatzversicherung wird nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen, somit nach tatsächlich vorhandenen Zahnlücken gefragt, in die Zahnersatz eingebracht werden könnte. Wenn Bei Ihnen ein vollständiger Lückenschluss erzielt wurde, dann gilt dies im Sinne der Annahmerichtlinen zur Zahnzusatzversicherung nicht als fehlender Zahn.


Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind ob der Lückenschluss vollständig oder nur teilweise erzielt wurde, dann können Sie dies in Ihrer Zahnarztpraxis telefonisch erfragen. Ergänzend können Sie auf einem von den Versicherern bereitgestellten Formular dem so genannten zahnärztlichen Zeugnis oder dem zahnärztlichem Befundbericht den aktuellen Zahnzustand und den vollständigen oder teilweisen Lückenschluss dokumentieren lassen.


Die Kosten betragen zwischen 0,- und 20,- Euro und sind von Ihnen selbst zu tragen.



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