gibt Aufschluss über eine vorgesehene Behandlung und ihre Kosten; die Aufstellung des HKP muss vor Beginn der Behandlung erfolgen.
Die Krankenkasse gibt auf dem HKP ihre Kostenübernahmezusage und weist auch den gemäß Bonusheft gewährten Bonus aus.
Unabhängig von den individuellen Regelungen in den Bedingungen Ihrer Zahnzusatzversicherung empfehlen wir Ihnen generell, jeden vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn Ihrem Zahnzusatzversicherer in Kopie vorzulegen.
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