Bonusheft

Die lückenlose Führung des Bonusheftes ist nötig, um einen Festzuschuss von 20 bzw. 30 Prozent in Anspruch nehmen zu können. Hierzu müssen kalenderhalbjährliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen, und bei Erwachsenen kalenderjährliche Untersuchungen der letzten fünf bzw. zehn Jahre vor Beginn der Behandlung nachgewiesen werden.


Das so genannte Bonusheft ist eine Erfindung der deutschen Krankenkassen um dem Patienten eine Möglichkeit zu bieten auch bei wechselnden Zahnärzten und auch nach einem Wechsel der Krankenkasse eine lückenlose Dokumentation vorlegen zu können.


Das Bonusheft ist also nur eine Hilfskonstruktion welche der vereinfachten Dokumentation dienen soll. Das Bonusheft ist keinesfalls das Maß aller Dinge.


Um einen Zuschuss zu erhalten benötigen Sie nicht unbedingt ein Bonusheft, entscheidend ist der Nachweis, dass Sie mind. einmal pro Jahr zur Vorsorgeuntersuchung / -behandlung in Ihrer Zahnarztpraxis waren.


Diesen Nachweis kann Ihnen Ihr Zahnarzt auf jedem beliebigen Stück Papier bestätigen. Sofern Sie häufiger umgezogen sind oder aus anderen Gründen den Zahnarzt gewechselt haben können Ihnen mehrere Zahnärzte den in der jeweiligen Praxis belegbaren Zeitraum bestätigen.


Im Anschluss führen Sie dann die einzelnen Nachweise zusammen und haben somit den von Ihnen benötigten Nachweis für die stattgefundenen Behandlungsmaßnahmen der letzten Jahre, auch ohne Bonusheft.


Sollten Sie keine Nachweise vorlegen können, lohnt es sich auf jeden Fall wieder mit der regelmäßigen einmal jährlichen Kontrolle zu beginnen und diese dokumentieren zu lassen.


Ein Bonusheft erhalten Sie in Zahnarztpraxen oder von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.



Einfluss des Bonusheftes auf die Zahnzusatzversicherung

Wir haben für Sie zusammengetragen, welche Kosten je nach Bonusstufe und Zahnzusatzversicherung übrig bleiben. Vergleichen Sie auf Euro und Cent genau in unseren Erstattungsbeispielen wie hoch die Zuzahlung ist.



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