Unfallversicherung (gesetzlich)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Zu ihren Aufgaben zählen die Unfallverhütung und Gewährung von sozialen Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit.


Zum versicherten Personenkreis zählen:


1. Arbeitnehmer in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis;
2. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende sowie selbständige Unternehmer bestimmter Gruppen in der Landwirtschaft, Fischerei und Schiffahrt;
3. Kinder während des Besuchs von Kindergärten
4. Schüler allgemeinbildender Schulen und Studenten


Leistungen: Heilbehandlung, Berufshilfe, sogenannte ergänzende Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Reisekosten ), Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Überbrückungshilfe.


Gliederung der gesetzlichen Unfallversicherung:


1. Allgemeine (gewerbliche) Unfallversicherung
2. Landwirtschaftliche Unfallversicherung
3. See-Unfallversicherung


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:


1. Die Berufsgenossenschaften
2. Staatliche und gemeindliche Ausführungsbehörden der Unfallversicherung sowie
3. die Gemeindeunfallversicherungsverbände


Die Beiträge werden von den Unternehmern allein aufgebracht.



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