Studenten

Studenten unterliegen, wenn sie neben dem Studium einer Beschäftigung nachgehen, der Versicherungspflicht. Es gelten dieselben Regel bei der Sozialversicherungspflicht wie bei anderen Arbeitnehmern.


Ausnahmefälle:

  • Studenten, die ihre neben dem Studium ausgeübte Beschäftigung bereits vor dem 01.10.1996 aufgenommen haben, sind in dieser Beschäftigung versicherungsfrei.
  • Bei geringfügigen Beschäftigungen besteht Versicherungsfreiheit.


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