Sozialversicherungsträger

Sozialversicherungsträger sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden oder Kommunalverbände.


Organe der Selbstverwaltung sind die i. d. R. von den Versicherten und den Arbeitgebern gewählte Vertreterversammlung und der von ihr bestellte Vorstand, i. d. R. paritätisch besetzt mit Vertretern der Sozialpartner.


Sozialversicherungsträger sind u. a.



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