Sozialversicherungsnachweisheft

Alle Arbeitnehmer, einschl. Auszubildende, müssen ihrem Arbeitgeber bzw. Ausbilder ein Sozialversicherungsnachweisheft vorlegen.

Es enthält Versicherungsnummer, Versicherungsnachweise, Anmeldungen für Krankenkasse und Arbeitsamt sowie Anforderungsblatt für ein neues Heft und ein besonderes Blatt als Versicherungsausweis. Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Beschäftigungsverhältnisses erhält der Versicherte das Nachweisheft zurück.



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