Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Der Begriff gehört zum Bereich der Beamtenversorgung.


"Ruhegehaltsfähig ist die Zeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat" (vgl. § 6 BeamtVG).



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