Reisekosten

sind der Teil der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Dazu gehören Fahrt- und Transportkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Kosten des Gepäcktransports, Wegestrecken- und Mitnahmeentschädigung für die Versicherten und für eine wegen einer Behinderung erforderliche Begleitperson.



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