Landesversicherungsanstalt (LVA)

Träger der Rentenversicherung der Arbeiter (außer der Bundesbahn-Versicherungsanstalt und der Seekasse).


Sie sind zuständig für Versicherte, die als Arbeiter beschäftigt sind oder zur Ausbildung für den Beruf eines Arbeiters beschäftigt werden und für selbständig Tätige, die als Hausgewerbetreibende oder Handwerker versicherungspflichtig sind.


Die örtliche Zuständigkeit der LVA richtet sich nach der Reihenfolge Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Beschäftigungsort, Tätigkeitsort der Versicherten oder der Hinterbliebenen im Inland.



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