Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen Arbeitsverdienst zu zahlen ist, der der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) entspricht.



Werte 2005 BBG x Beitragssatz = Höchstbeitrag
alte Bundesländer 5.200,00 Euro/mtl. x 19,5 % = 1.014,00 Euro/mtl.
neue Bundesländer 4.400,00 Euro/mtl. x 19,5 % =    858,00 Euro/mtl.


Werte 2006 BBG x Beitragssatz = Höchstbeitrag
alte Bundesländer 5.250,00 Euro/mtl. x 19,5 % = 1.023,75 Euro/mtl.
neue Bundesländer 4.400,00 Euro/mtl. x 19,5 % =    858,00 Euro/mtl.


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