Geringfügigkeitsgrenze

Einkommensgrenze, bis zu der keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden müssen


(siehe geringfügige Beschäftigung)


Werte 2006


alte Bundesländer neue Bundesländer
400,00 Euro/mtl. 400,00 Euro/mtl.


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