Einkommensgrenze, bis zu der keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden müssen
(siehe geringfügige Beschäftigung)
Werte 2006
| alte Bundesländer | neue Bundesländer |
| 400,00 Euro/mtl. | 400,00 Euro/mtl. |
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