Freiwillige Versicherung

Personen, die nicht versicherungspflichtig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag grundsätzlich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten.


Versicherungsfreie und von der Versicherungspflicht befreite Personen können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern (§§ 7, 232 SGB VI).



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