Freibetrag für Hinterbliebenenrente

Bei Bezug einer Hinterbliebenenrente wird das eigene Einkommen des Rentenbeziehers nur insoweit berücksichtigt, als es oberhalb des Freibetrages liegt.


Gemäß § 97 SGB VI beträgt der Freibetrag monatlich bei Witwen-/Witwerrenten oder Erziehungsrenten das 26,4-fache, bei Waisenrenten das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes. Die Höhe des Freibetrages ist vom gewöhnlichen Aufenthaltortes des Rentenbeziehers abhängig (aktueller Rentenwert Ost/West).



Zurück zur Lexikon Startseite

Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
    Sind Sie auch an
     Zusammenarbeit
    mit uns interessiert ?