Da die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur aus den Beiträgen gezahlt werden können, leistet der Bund aus allgemeinen Steuermitteln einen Zuschuß zur Finanzierung der Rentenversicherung.
Dieser Zuschuß erreicht ca. 20 % der Ausgaben der Rentenversicherung. Der Bundeszuschuß wird jeweils entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes verändert.
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