Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung

ist der Prozentsatz, der vom Arbeitseinkommen für die Rentenversicherung einbehalten wird (2006: 19,5 %).


Er wird jedes Jahr neu festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte.



Zurück zur Lexikon Startseite