Auskunfts- und Mitteilungspflichten

Versicherte und Arbeitgeber sind dem Rentenversicherungsträger auskunftspflichtig über:

  • alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht benötigt werden,
  • Änderungen, die Auswirkungen auf die Versicherungs- und Beitragspflicht bewirken und nicht durch Dritte gemeldet werden.

Auf Verlangen müssen Unterlagen dem Rentenversicherungsträger unverzüglich vorgelegt werden. Wer diesen Auskunfts- und Mitteilungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.




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