Es handelt sich hierbei um einen Begriff aus dem alten Sozialversicherungsrecht der DDR. Dieser Begriff wird jedoch durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) übernommen und im aktuellen Rentenrecht berücksichtigt.
Als Arbeitsausfalltage waren in den Sozialversicherungsausweisen oder im Sozialversicherungsnachweisheft einzutragen:
Sind in der Zeit vor dem 01.07.1990 Arbeitsausfalltage bescheinigt, entstehen keine Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft bzw. Mutterschaft.
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