Arbeiter / Angestellte

Für Arbeiter und Angestellte sind unterschiedliche Rentenversicherungsträger zuständig. Die Berechnung der Rente erfolgt bei beiden Gruppen nach den gleichen Regeln.


Grundsätzlich gilt für die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten:


Wer überwiegend körperliche Arbeit ausführt, wird als Arbeiter bezeichnet; wer dagegen überwiegend geistige Arbeit bzw. Büroarbeit ausübt, gilt als Angestellter.


Zuständigkeit für Arbeiter: Landesversicherungsanstalten
Zuständigkeit für Angestellte: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin


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