Besonderer freiwilliger Mindestbeitrag in den neuen Bundesländern (Beitrittsgebiet). Freiwillig Versicherte im Beitrittsgebiet können durch Zahlung eines geringeren freiwilligen Beitrages ihren Anspruch auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht erhalten.
Voraussetzungen hierfür:
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