Anwartschaftserhaltungsbeitrag

Besonderer freiwilliger Mindestbeitrag in den neuen Bundesländern (Beitrittsgebiet). Freiwillig Versicherte im Beitrittsgebiet können durch Zahlung eines geringeren freiwilligen Beitrages ihren Anspruch auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht erhalten.


Voraussetzungen hierfür:


  • Aufenthalt ist im Beitrittsgebiet
  • Es wurden für die Zeit vom 01.05.1989 bis 30.04.1990 Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
  • Die Wartezeit von 60 Monaten ist bis zum 31.12.1983 erfüllt worden.


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