Agrarsozialreformgesetz 1995

Mit Wirkung zum 01.01.1995 löste das Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) das alte Gesetz zur Altershilfe für Landwirte ab.


Zu den wichtigsten Änderungen zählen:


  • Versicherungs- und Beitragspflicht für Ehepartner von landwirtschaftlichen Unternehmern;
  • Ankoppelung der Beitragsentwicklung der Alterssicherung der Landwirte an die der gesetzlichen Rentenversicherung;
  • Einkommensgrenzen für Bundeszuschüsse zum Einheitsbeitrag (Pflichtbeitrag);
  • Anlehnung der Rentenberechnung an die der gesetzlichen Rentenversicherung;
  • bisheriger einheitlicher Grundbetrag der Rente nach 15 Jahren entfällt!
  • Alterssicherung der Landwirte gilt ab 01.01.1995, auch für Landwirte in den neuen Bundesländern.


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