Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
    • Eigentümer,
    • Vermieter,
    • Verpächter,
    • Mieter,
    • Pächter,
    • Nutzungsberechtigter
    von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen, soweit diese dem Eigentümer der Wohneinheit gehören.

  • Der Versicherungsschutz umfasst:
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c),
    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e).



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