Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in
seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
Eigentümer,
Vermieter,
Verpächter,
Mieter,
Pächter,
Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein
bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende
Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen,
soweit diese dem Eigentümer der Wohneinheit gehören.