Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung (§ 23 PflegeVG) besteht für:
alle Privatversicherten und deren mitversicherte Angehörige mit Anspruch auf Kostenerstattung für Allgemeine Krankenhausleistungen.
alle, die Beamte, Versorgungsempfänger, Heilfürsorgeberechtigte sind sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Sie müssen eine die Beihilfe ergänzende Pflegepflichtversicherung abschließen.