Versicherungspflicht in der PPV

Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung (§ 23 PflegeVG) besteht für:

  • alle Privatversicherten und deren mitversicherte Angehörige mit Anspruch auf Kostenerstattung für Allgemeine Krankenhausleistungen.
  • alle, die Beamte, Versorgungsempfänger, Heilfürsorgeberechtigte sind sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Sie müssen eine die Beihilfe ergänzende Pflegepflichtversicherung abschließen.

siehe

Bruttojahreseinkommen
Familienversicherung
Freiwillige Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)



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