Teilstationäre Pflege

Kann die Häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit, teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen (§ 4 Teil C AVB PPV). Es ist hier eine Kostenerstattung für die pflegebedingten Aufwendungen und die Beförderungskosten je Kalendermonat und je nach Pflegestufe bis zu 384 EUR, 921 EUR oder 1.432 EUR vorgesehen.


siehe

Häusliche Pflege
Kostenerstattung
Kurzzeitpflege
Pflegeleistungen



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