Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der PKV sind:
Gesetzliche Grundlage der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung sind die §§ 11 und 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). § 11 VAG schreibt für die Lebensversicherung bestimmte Rechnungsgrundlagen für die Versicherungsbeiträge vor. § 12 VAG erstreckt den Geltungsbereich auch auf die Private Krankenversicherung. Das bedeutet vor allem, dass die private Krankenversicherung nur mit Alterungsrückstellungen betrieben werden darf.
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