Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist das sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung. Der MDK nimmt Aufgaben der Begutachtung und Beratung für den Bereich der Pflege- und der Krankenkasse wahr.
Die Aufgaben des MDK für die gesetzliche Krankenkasse sind im § 275 SGB V geregelt. Darunter fallen unter anderem:
Die Begutachtung im Bereich der Pflegeversicherung ist im § 18 SGB XI vorgesehen. Die Aufgaben des MDK im Bereich der Pflegeversicherung sind unter Anderem:
Die Mitarbeiter des MDK sind Ärzte oder besonders qualifizierte und erfahrene Pflegefachkräfte.
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