Der Begriff entstammt dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Demnach sind Krankenversicherungen nach Art der Lebensversicherung alle Krankenversicherungen, die wie eine Lebensversicherung kalkuliert werden. Dies trifft zu, wenn eine Alterungsrückstellung unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips gebildet wird.
Soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wird, sind zahlreiche Auflagen zu beachten, die wichtigsten sind:
Für die substitutive Krankenversicherung (= Krankenversicherung, die geeignet ist, die gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise zu ersetzen) erfolgt die Kalkulation immer nach Art der Lebensversicherung.
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