Der Beitrag für Ehepaare wird in der privaten Pflegepflichtversicherung auf maximal 150 % des Höchstbeitrages in der sozialen Pflegeversicherung (für Beihilfeberechtigte analog auf maximal 75 %) begrenzt, sofern ein Ehegatte kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet.
siehe
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
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