Bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) handelt es sich i.a. um Abkommen zwischen der Bundesrepublik und einem jeweiligen Partnerstaat um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Im DBA wird festgelegt, wie Einkünfte besteuert werden, die Anleger im jeweils anderen Staat erzielen; auch Schenkungs- und Erbschaftssteuervereinbarungen sind üblich.
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