Sämtliche Lebensversicherungen der Versicherer sind am Überschuss über laufende und/oder Schlussüberschussanteile beteiligt.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommen folgende Verwendungsformen der laufenden Überschussanteile in Betracht: sie werden
Bei der Direktversicherung, auch in der Verwendung zur Gehaltsumwandlung, nicht aber beim Stufenplan, wird üblicherweise das Bonussystem zur Erhöhung der Versicherungsleistung angewandt. Dies erlaubt, unverfallbare Anwartschaften durch Mitgabe der Versicherung abzugelten (siehe Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode). Außerdem erledigt sich damit die Pflicht zur Anpassungsprüfung im Bezug von Alters-, Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsrenten.
Beim Stufenplan wird üblicherweise die Beitragsverrechnung angewandt. Bei der Rückdeckung für eine innerbetriebliche Versorgungszusage ist der Arbeitgeber in der Verwendung der Überschussanteile völlig frei.
Für die rückgedeckte Unterstützungskasse wird üblicherweise das Bonussystem oder die Beitragsverrechnung angewandt. Die verzinsliche Ansammlung oder die Fondsansammlung der Überschussanteile steht hier aus steuerlichen Gründen nicht zur Verfügung (siehe rückgedeckte U-Kasse - Rückdeckungsversicherung oder auch Unterstützungskasse - Besteuerung beim Arbeitgeber).
Zurück zur Lexikon Startseite
