Der Stufenplan, wenn er vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, hatte wesentliche Vorteile der Direktversicherung:
Es gelten die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften für die zugesagten Versorgungsstufen; für die Sicherheit dieser Versorgungsleistungen tritt die gesetzliche Insolvenzsicherung ein.
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