Der Stufenplan hat die wesentlichen Vorteile der Direktversicherung (vergl. Direktversicherung - Vorteile für den Arbeitgeber):
Darüber hinaus ist der Stufenplan vom Aufwand her und von der Flexibilität ein idealer Einstieg in die betriebliche Altersversorgung:
Durch die regelmäßige Aushändigung der Bescheinigungen zu den Versorgungsstufen ist eine regelmäßige Motivation der Mitarbeiter möglich.
Durch die Stufengestaltung werden Belastungen aus unverfallbaren Anwartschaften vermieden. Zugesagt ist stets nur der Wert, der sich in der Versicherung bereits angesammelt hat oder bei einer Beitragsfreistellung zum Ablauftermin garantiert vorhanden ist. Damit liegt der gesetzliche Anspruch (siehe unverfallbare Anwartschaften - ratierliche Methode) stets unter den vorhandenen Mitteln. Dies ist der Fall, obwohl beim Stufenplan die Abgeltung unverfallbarer Anwartschaften durch die Mitgabe der Versicherung, insbesondere aufgrund der vorgenommenen Beitragsverrechnung, nicht möglich ist (vergl. Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode).
Der Stufenplan unterliegt allerdings der gesetzlichen Insolvenzsicherung.
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