rückgedeckte U-Kasse-Kapitalertragsteuerfreiheit Rückdeckungsversicherung

Bei einer Rückdeckungversicherung, die eine rückgedeckte Unterstützungskasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsverpflichtungen abgeschlossen hat, ist bei Steuerfreiheit der Unterstützungskasse keine Kapitalertragsteuer fällig (§44a(4) EStG); siehe Unterstützungskasse - Steuerfreiheit der Kasse).


Der Lebensversicherer wird in diesen Fällen von einer Abführung der Kapitalertragsteuer absehen.



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