rückgedeckte U-Kasse - Abtretungs/Beleihungs-verbot für Rückdeckungsversicherungen

Die Abtretung oder Beleihung der Rückdeckungsversicherung ist nicht zulässig, falls die Beiträge steuerlich voll als abzugsfähige Zuwendungen geltend gemacht werden sollen (siehe rückgedeckte U-Kasse - Rückdeckungsversicherung).



Zurück zur Lexikon Startseite