Für den Sonderausgabenabzug privater Versicherungen, und
darf bei aufgeschobenen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht dieses nicht vor Ablauf von 12 Jahren in Anspruch genommen werden (bei 12-jähriger Aufschubzeit frühestens 5 Monate vor Rentenbeginn - BMF 7/96).
Der Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen ist bei Rentenverträgen nicht zu beachten. Dies gilt auch, falls eine Todesfalleistung in Höhe der Beitragsrückgewähr und Auszahlung der Überschussanteile vorgesehen ist. Es gilt auch bei Fondsgebundenen Renten, wenn dort die Beitragsrückgewähr oder die erhöhte Todesfalleistung bis zu 75% des Fondsvermögens vorgesehen ist.
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