Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung

In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG abgedeckt werden

jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können

  • Pflegeleistungen,
  • Krankheitsleistungen;

für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.



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