Der Begriff der Lebensversicherung ist nicht abschließend oder umfassend definiert.
Für die Belange der privaten oder betrieblichen Altersversorgung und ihrer steuerlichen Anerkennung werden im allgemeinen recht präzise Anforderungen an die Verträge gestellt.
Dies gilt insbesondere bezüglich der Voraussetzungen für
Versicherungen im betrieblichen Bereich, insbesondere Rückdeckungsversicherungen für eine innerbetriebliche Versorgungszusage, unterliegen keinen steuerlichen Bedingungen, außer, dass es Versicherungen im aufsichtsrechtlichen Sinn sind. Dazu gehört nach allgemeinem Verständnis, dass bei Kapitalversicherungen ein Todesfallschutz vorhanden ist (anfänglicher Mindesttodesfallschutz 10% der Erlebensfalleistung), und dass bei Rentenversicherungen das Kapitalwahlrecht nicht zwingend vereinbart ist.
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