innerbetriebliche Versorgungszusage - Kapitalertragsteuer Rückdeckungsversicherung

Bei einer Rückdeckungsversicherung für eine innerbetriebliche Versorgungszusage spielt die Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung im allgemeinen deshalb keine Rolle, weil die Versicherung im Betriebsvermögen aktiviert werden muss und ihr Wertzuwachs aus Zinsen damit laufend versteuert wird. Eine gegebenfalls fällige Kapitalertragsteuer, die vom Lebensversicherer abgeführt worden ist, kann mit der Steuerpflicht des Unternehmens verrechnet werden.


siehe

innerbetriebliche Versorgungszusage - Rückdeckungsversicherung



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