gesetzliche Rentenversicherung - monatliche Bezugsgrösse

ist die monatliche Bezugsgrösse massgebend, welche für die gesetzliche Rentenversicherung in §18 SGB IV definiert ist:


Für 2006 beträgt diese Bezugsgrösse in den alten Bundesländern 2.450 Euro, in den neuen Bundesländern 2.065 Euro.



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