Die gesetzliche Rente unterliegt nur der Ertragsanteilbesteuerung (siehe auch vorgelagerte Besteuerung).
Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei unter anderem nach dem Alter bei Rentenbeginn. Bei Invaliditätsrenten (siehe gesetzliche Rentenversicherung - EU- und BU-Renten) und Erreichung der Altersgrenze empfiehlt sich die Umstellung auf die Altersrente; dann tritt der niedrigere Steuersatz in Kraft, der dem erreichten höheren Alter entspricht.
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