Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 19,6 % (Stand 2012). Er ist im allgemeinen hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen; arbeitnehmerähnliche Selbständige und natürlich freiwillig pflichtversicherte Selbständige müssen den Gesamtbeitrag selbst tragen: dies wird durch den steuerlichen Vorwegabzug erleichtert.
Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht §229 SGB V.
Der Beitrag wird vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Zahlenwerte (Stand 2012):
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