gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessung

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 19,6 % (Stand 2012). Er ist im allgemeinen hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen; arbeitnehmerähnliche Selbständige und natürlich freiwillig pflichtversicherte Selbständige müssen den Gesamtbeitrag selbst tragen: dies wird durch den steuerlichen Vorwegabzug erleichtert.


Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht §229 SGB V.


Der Beitrag wird vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.


Zahlenwerte (Stand 2012):

  • Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 5.600 / 4.800 EUR (West/Ost).
  • Der Höchstbeitrag im Monat beträgt 1097,60 EUR / 940,80 EUR(West/Ost).
  • Der Mindestbeitrag im Monat beträgt 78,40 EUR (West/Ost).


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