Eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage liegt dann vor, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage werden Teile des Barlohns des Arbeitnehmers in Versorgungslohn umgewandelt; siehe Gehaltsumwandlung.
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